Ihr Partner für die Immobilienbewertung
Vertrauen Sie auf Expertise, Unabhängigkeit und Neutralität für zuverlässige Marktwertgutachten
bei Kauf oder Verkauf, Schenkung oder Erbe
als Grundlage für Verhandlungen mit Ihrer Bank bei der Verlängerung der Finanzierungskonditionen (Beleihungsauslauf)
zu meiner Person
Als Sachverständiger für die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke (inclusive Rechte und Belastungen), sowie als Beratender Ingenieur stehe ich für Objektivität und Neutralität bei der Bewertung Ihrer Immobilie.
Mit jahrelanger Erfahrung als Vermessungsassessor und aufgrund kontinuierlicher Fortbildung kenne ich die aktuellen Marktbedingungen in der Immobilienbewertung.
Ein Verkehrswertgutachten schafft Vertrauen und Sicherheit bei der Übertragung Ihrer Immobilie, ob als Kauf oder Verkauf, Schenkung oder Übertragung eines Erbteiles.

Meine Leistungen für Sie:
- Verkehrswertermittlung (Marktwert) nach § 194 Baugesetzbuch und ImmoWertV
- Kurzgutachten auf der Basis der Regelungen des Baugesetzbuches und der ImmoWertV
- Marktwerteinschätzung

Dipl.-Ing. Thomas Bette


Verkehrswertermittlung
Die Verkehrswertermittlung für Immobilien und Grundstücke nach den Vorgaben des Baugesetzbuches und der Immobilien-Wertermittlungsverordnung geben Ihnen Sicherheit in allen Entscheidungen über Ihr Vermögen. Sie erhalten nach einer Ortsbesichtigung und der Auswertung aller relevanten Unterlagen und Daten ein gebundenes schriftliches Gutachten.

Kurzgutachten
Schnelle und zuverlässige Kurzgutachten zur Unterstützung Ihrer Immobilienentscheidungen basieren auf den gleichen gesetzlichen Grundlagen wie die Verkehrswertgutachten. Sie eignen sich für Immobilienentscheidungen, die unkompliziert abgewickelt werden können (vorzeitige Vermögensübertragungen, interfamiliärer Verkauf o.ä.).

Rechte und Belastungen
Rechte und Belastungen, die auf einer Immobilie lasten und im Grundbuch oder anderen Verzeichnissen eingetragen sind, können als Wert für sich betrachtet werden oder als wertbeeinflussende Größe des Verkehrswertes berechnet werden. Wertbeeinflussend ist z.B. das Erbbaurecht. Aber auch der Nießbrauch oder das Wohnungsrecht sind bei der Marktwertermittlung eingehend zu untersuchen.

Kontakt
Telefon: 0172 5434273
E-Mail: bette@bette-immowert.de
Adresse: Dipl.-Ing. Thomas Bette, Rübezahlweg 37, 31535 Neustadt a. Rbge.
